Mitwirkung Zone mit Planungspflicht (ZPP) Dorniacker

Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl hat Anfang Juni 2026 an einem Informationsanlass über die Zone mit Planungspflicht (ZPP) Dorniacker informiert. Im Juni lag die Planung bei der Gemeinde Urtenen-Schönbühl 30 Tage für die öffentliche Mitwirkung auf.

Der Dorniacker wird weiterentwickelt. Anfang 2026 wurden die Mieterinnen und Mieter über das Vorgehen im Dorniacker informiert. Anschliessend hat die Quartierbevölkerung an einem öffentlichen Dialoganlass wertvolle Rückmeldungen zum Projekt gegeben.

Bis im Dorniacker gebaut wird, dauert es noch mindestens bis 2031. Ein Grund für die lange Dauer bis zum Baustart ist, dass der Dorniacker im Rahmen einer Änderung des Zonenplans und des Baureglements einer "Zone mit Planungspflicht", kurz ZPP, zugeordnet wird. Eine ZPP bedeutet, dass es einen Baureglementsartikel gibt, der Spielregeln festlegt, wie man im Dorniacker bauen kann. Über die ZPP wird an der Gemeinde­versammlung voraussichtlich 2028 abgestimmt.

Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl informierte am 1. Juni 2026 an einem Informationsanlass über das Projekt und den Inhalt der ZPP. Die Bevölkerung konnte vom 30. Mai bis 30. Juni 2026 Rückmeldungen zur Planung geben. Diese werden nun geprüft und fliessen, wo möglich, in die ZPP ein.

Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl informiert auf ihrer Website über das Projekt.