Planung
Schritte zur Nachhaltigkeit
Das Ziel ist, ein nachhaltiges Projekt zu entwickeln. Die heutigen Stärken sollen beibehalten werden. Bis zum Baustart braucht es deshalb mehrere Schritte.
Die Eigentümerschaften arbeiten seit Beginn mit der Gemeinde Urtenen-Schönbühl zusammen. Die Mietenden und die Nachbarschaft des Areals werden während dem Planungsprozess immer wieder über den aktuellen Stand informiert. Sie können Anregungen und Wünsche zum Projekt mitteilen.
Damit auf dem Areal Dorniackerstrasse gebaut werden kann, braucht es im Planungsprozess zwei parallele Abläufe. Erstens braucht es konkrete Planungsschritte für die Überbauung (grün). Zweitens müssen im Rahmen eines Verfahrens der Zonenplan und das Baureglement angepasst und eine Überbauungsordnung erlassen werden (schwarz).
Studienauftrag
Für den Studienauftrag wurden mehrere Teams eingeladen, eine Idee für das Areal Dorniackerstrasse zu erarbeiten. In jedem Team waren ein Architekturbüro, ein Landschaftsarchitekturbüro sowie Fachleute zum Sozialraum. Gemeinsam wurde die beste Lösung gesucht. Das Team Aebi & Vincent, bestehend aus Aebi & Vincent Architekten AG und Maurus Schifferli Landschaftsarchitekt, hat den Studienauftrag gewonnen.
Richtprojekt
Im Richtprojekt wird das Siegerprojekt vom Studienauftrag konkretisiert. Es ist die Grundlage für das parallel stattfindende Planerlassverfahren.
Projektierung
Die Projektierung wird nach erfolgter Genehmigung der Überbauungsordnung in Angriff genommen. In dieser Phase erfolgt die detaillierte Planung von Umgebung, Gebäuden und Wohnungen. Auf dieser Grundlage werden anschliessend bei der Bauverwaltung und der Baukommission die Baubewilligungen beantragt. Im Rahmen des Bewilligungsprozesses wird sichergestellt, dass das Projekt den Vorgaben aus den vorangegangenen Verfahren entspricht.
Frühester Baustart
Es braucht noch viele Schritte, bis man auf dem Areal bauen kann. Der Baustart wird frühestens 2031 sein.
Verfahren Zone mit Planungspflicht (ZPP)
In der Teilrevision der Ortsplanung wird das Areal Dorniackerstrasse eine Zone mit Planungspflicht (ZPP). Im dazugehörigen Baureglementsartikel werden Spielregeln festgelegt, wie man bauen kann. Über die ZPP wird an der Gemeindeversammlung abgestimmt.
Verfahren Überbauungsordnung (UeO)
Die Überbauungsordnung (UeO) ist der detaillierte Plan mit Vorschriften, der für diese Zone mit Planungspflicht (ZPP) erstellt werden muss. In dieser UeO wird geklärt, wie das Areal genutzt wird, wie es aussieht und wie es in die Umgebung eingebettet ist. Es wird auch festgelegt, welche Umweltthemen zu beachten sind. Über die UeO entscheidet der Gemeinderat.
A) Mieterinfo
Die Mietenden werden frühzeitig und laufend in die Entwicklung einbezogen. Am Mittwoch, 28. Januar 2026, fand ein erster Infoanlass für die Mietenden statt, weitere sind geplant.
B) Dialoganlass
Das Projekt befindet sich in einer frühen Entwicklungsphase. Rückmeldungen aus der Bevölkerung können in die Konkretisierung einfliessen. Dazu fand am Donnerstag, 5. März 2026, eine Dialogveranstaltung statt.
C) Infoanlass Mitwirkung ZPP
In der Teilrevision der Ortsplanung wird das Areal Dorniackerstrasse eine Zone mit Planungspflicht (ZPP). Über die ZPP wird an der Gemeindeversammlung abgestimmt. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung hat die Gemeinde Urtenen-Schönbühl am Montag, 01.06.2026, eine Informationsveranstaltung durchgeführt.