Planung

Schritte zur Nachhaltigkeit

Das Ziel ist, ein nachhaltiges Projekt zu entwickeln. Die heutigen Stärken sollen beibehalten werden. Bis zum Baustart braucht es deshalb mehrere Schritte.

Die Eigentümer­schaften arbeiten seit Beginn mit der Gemeinde Urtenen-Schönbühl zusammen. Die Mietenden und die Nach­barschaft des Areals werden während dem Planungs­prozess immer wieder über den aktuellen Stand informiert. Sie können Anregungen und Wünsche zum Projekt mitteilen.

Damit auf dem Areal Dorniackers­trasse gebaut werden kann, braucht es im Planungs­prozess zwei parallele Abläufe. Erstens braucht es konkrete Planungsschritte für die Überbauung (grün). Zweitens müssen im Rahmen eines Verfahrens der Zonenplan und das Bau­reglement angepasst und eine Überbauungs­ordnung erlassen werden (schwarz).

Schritt 1

Studienauftrag

Für den Studienauftrag wurden mehrere Teams eingeladen, eine Idee für das Areal Dorniacker­strasse zu erarbeiten. In jedem Team waren ein Architekturbüro, ein Landschafts­architektur­büro sowie Fachleute zum Sozial­raum. Gemeinsam wurde die beste Lösung gesucht. Das Team Aebi & Vincent, bestehend aus Aebi & Vincent Architekten AG und Maurus Schifferli Landschafts­architekt, hat den Studienauftrag gewonnen.

Schritt 2

Richtprojekt

Im Richtprojekt wird das Siegerprojekt vom Studienauftrag konkretisiert. Es ist die Grundlage für das parallel stattfindende Planerlassverfahren.

Schritt 3

Projektierung

Die Projektierung wird nach erfolgter Genehmigung der Überbauungs­ordnung in Angriff genommen. In dieser Phase erfolgt die detaillierte Planung von Umgebung, Gebäuden und Wohnungen. Auf dieser Grundlage werden anschliessend bei der Bau­verwaltung und der Bau­kommission die Bau­bewilligungen beantragt. Im Rahmen des Bewilligungs­prozesses wird sichergestellt, dass das Projekt den Vorgaben aus den vorangegangenen Verfahren entspricht.

Schritt 4

Frühester Baustart

Es braucht noch viele Schritte, bis man auf dem Areal bauen kann. Der Baustart wird frühestens 2031 sein.

Planerlassverfahren

Verfahren Zone mit Planungspflicht (ZPP)

In der Teilrevision der Ortsplanung wird das Areal Dorniackerstrasse eine Zone mit Planungspflicht (ZPP). Im dazugehörigen Bau­reglement­sartikel werden Spielregeln festgelegt, wie man bauen kann. Über die ZPP wird an der Gemeinde­versammlung abgestimmt.

Verfahren Überbauungsordnung (UeO)

Die Überbauungsordnung (UeO) ist der detaillierte Plan mit Vorschriften, der für diese Zone mit Planungspflicht (ZPP) erstellt werden muss. In dieser UeO wird geklärt, wie das Areal genutzt wird, wie es aussieht und wie es in die Umgebung eingebettet ist. Es wird auch festgelegt, welche Umwelt­themen zu beachten sind. Über die UeO entscheidet der Gemeinderat.

Kommunikation / Partizipation

A) Mieterinfo

Die Mietenden werden frühzeitig und laufend in die Entwicklung einbezogen. Am Mittwoch, 28. Januar 2026, fand ein erster Infoanlass für die Mietenden statt, weitere sind geplant.

B) Dialoganlass

Das Projekt befindet sich in einer frühen Entwicklungsphase. Rückmeldungen aus der Bevölkerung können in die Konkretisierung einfliessen. Dazu fand am Donnerstag, 5. März 2026, eine Dialogveranstaltung statt.

C) Infoanlass Mitwirkung ZPP

In der Teilrevision der Ortsplanung wird das Areal Dorniackerstrasse eine Zone mit Planungspflicht (ZPP). Über die ZPP wird an der Gemeinde­versammlung abgestimmt. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung hat die Gemeinde Urtenen-Schönbühl am Montag, 01.06.2026, eine Informations­veranstaltung durchgeführt.